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Corona-Update für Freitag: Die Lage in Würzburg

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Corona Kampagne in der Innenstadt. Foto: Jessica Weiß

Täglich ändert sich die Corona-Lage in Stadt und Landkreis Würzburg – da ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Alle Infos rund um aktuelle Zahlen und Regelungen um SARS-CoV-2 in der Region hier in einer Zusammenfassung. Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

Zum Corona Dashboard der Stadt Würzburg

Freitag, 06. Mai 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 06. Mai 2022, 03:10 Uhr)

  • 182 Neuinfektionen in Stadt und 212 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 05. Mai 2022)
  • 335 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (192 in der Stadt und 143 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 46.876 in Stadt, 54.517 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 830,2
      • ( -1 Tag: 843,6)
    • Landkreis Würzburg 711,8
      • (-1 Tag: 717,3)

Donnerstag, 05. Mai 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 05. Mai 2022, 03:10 Uhr)

  • 303 Neuinfektionen in Stadt und 290 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 04. Mai 2022)
  • 335 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (192 in der Stadt und 143 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 46.693 in Stadt, 54.306 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 843,6
      • ( -1 Tag: 771,1)
    • Landkreis Würzburg 717,3
      • (-1 Tag: 698,8)

Mittwoch, 04. Mai 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 04. Mai 2022, 03:10 Uhr)

  • 82 Neuinfektionen in Stadt und 107 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 03. Mai 2022)
  • 333 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (192 in der Stadt und 141 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 46.385 in Stadt, 54.022 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 771,1
      • ( -1 Tag: 861,7)
    • Landkreis Würzburg 698,8
      • (-1 Tag: 815,6)

Dienstag, 03. Mai 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 03. Mai 2022, 03:10 Uhr)

  • 288 Neuinfektionen in Stadt und 377 in Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 02. Mai 2022)
  • 333 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (192 in der Stadt und 141 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 46.303 in Stadt, 53.915 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 861,7
      • ( -1 Tag: 731,0)
    • Landkreis Würzburg 815,6
      • (-1 Tag: 697,6)

Montag, 02. Mai 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 02. Mai 2022, 03:10 Uhr)

  • 0 Neuinfektionen in Stadt undin Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 01. Mai 2022)
  • 330 Personen insgesamt, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (192 in der Stadt und 138 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 45.996 in Stadt, 53.557 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 731,0
    • Landkreis Würzburg 697,6

Coronavirus. Symbolfoto: Katharina Kraus

Coronavirus. Symbolfoto: Katharina Kraus

Wichtige Updates

Corona Maßnahmen laufen zum 3. April aus

Trotz der hohen Inzidenzen laufen die meisten Corona Maßnahmen zum Wochenende aus, das verkündet die Bayerische Regierung in einer Pressekonferenz am 29. März. Somit gelten ab Sonntag, 3. April, nur noch folgende Basismaßnahmen:

  • Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen und ähnlichen vulnerablen Einrichtungen. An anderen Orten gibt es lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.
  • Besucher und Beschäftige von vulnerablen Einrichtungen müssen sich weiterhin regelmäßig testen.
  • Eine Maskenpflicht entfällt auch an den Schulen. An der Testpflicht wir zunächst bis zu den Osterferien festgehalten, auch in Kitas.
  • 2G oder 3G Nachweise entfallen komplett.

Lockerungen und Änderungen ab 19. März

Ab Samstag, dem 19. März, werden in Bayern einige Corona-Regeln gelockert. Die neuen Regeln gelten in einem Übergangszeitraum bis zum 2. April.⁣

Alle Kontaktbeschränkungen im Privaten fallen ab 19. März weg. Das gilt auch für Ungeimpfte. Ebenso gibt es keine Kapazitätsobergrenzen mehr – etwa bei Kultur- und Sportveranstaltungen. Im Einzelnen, zum Beispiel bei Familienfeiern, müssen aber bestimmte Zugangsregeln (3G, 2G, 2G plus) beachtet werden. Die FFP2-Maskenpflicht gilt vorerst weiter wie bisher.⁣

An Hochschulen gilt die 3G-Regelung, ebenso in Restaurants und Hotels und für den Zugang zu Friseur- und Kosmetiksalons sowie Nagelpflege- und Tattoostudios. Die 3G-Regelung beim Zugang zum Arbeitsplatz entfällt, ebenso die gesetzliche Homeoffice-Pflicht. Bei Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit gilt für den Zugang die 2G-Regelung.⁣

Zugang zu Diskotheken erhält nur, wer geimpft oder genesen ist und zudem einen negativen Test vorlegen kann (2G plus). Volksfeste und Jahrmärkte dürfen wieder ohne Zugangsbeschränkungen stattfinden. Lediglich Festzelte werden wie Gaststätten nach der 3G-Regel behandelt.⁣

3G-Regelung im ÖPNV entfällt

Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfällt seit Sonntag, 20. März 2022 auch die bisher geltende 3G-Regelung in Bussen und Bahnen. Unverändert gilt weiterhin die Maskenpflicht in den Fahrzeugen und angeschlossenen Gebäuden des öffentlichen Personennahverkehrs. In Bayern gilt bis auf weiteres die FFP2-Maske als Standard.

Die FFP2-Maskenpflicht (oder gleichwertiger Standard) gilt in Bussen und Bahnen sowie in Bahnhofsgebäuden. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) ausreichend. Im Freien entfällt die Maskenpflicht.

Regierung beschließt Lockerungen ab Donnerstag, 17. Februar

Wie in einer Pressekonferenz bekannt wird, hat die Bayerische Regierung weitere Lockerungen beschlossen. Demnach gilt Folgendes ab Donnerstag, 17. Februar:

  • Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.
  • Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:
    • Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
    • öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
    • Messen, Tagungen, Kongresse
    • Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor
    • Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen) und
    • infektiologisch vergleichbare Bereiche.
  • Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
  • Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:
    • die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)
    • der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
    • Bibliotheken und Archive
    • Museen, Ausstellungen
    • Fitnessstudios, Solarien
    • die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.

Bayern lockert Maßnahmen ab Mittwoch, 09. Februar

Wie Staatskanzleichef Florian Herrmann nach einer Kabinettssitzung verkündet, werden ab Mittwoch einige Maßnahmen in Bayern gelockert:

  • 3G statt 2G bei körpernahen Dienstleistungen
  • Auslastung von 50 Prozent bei allen Sportveranstaltungen (indoor und outdoor), Obergrenze bei 15.000 Besuchern
  • Auslastung von 75 Prozent bei Kulturveranstaltungen und Kinos, weiterhin 2G+
  • 2G statt 2G plus in Bädern, Saunen und Thermen
  • Sperrstunde für Gastronomien wird aufgehoben
  • Besucherobergrenze für Messen bei 25.000
  • Auslastung von bis zu 75 Prozent bei großen Seilbahnen

Aktuelle Regelungen

15. BayIfSMV

Ab dem 23. November 2021 gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Zur 15. BayIfSMV

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was darf man aktuell in Bayern? Die häufigsten Fragen im Überblick:

FAQ Corona Regeln

Symbolbild Antigen Schnelltest. Foto: Dirk Flieger

Symbolbild Antigen Schnelltest. Foto: Dirk Flieger

Antigen-Schnelltests: Anlaufstellen in Würzburg

In unserer Map sind alle Antigen-Schnelltestzentren als Übersicht aufgeführt.

Was ist nach einem positiven Corona-Schnelltest zu tun?

Das Testmanagement für Stadt und Landkreis Würzburg gibt Hinweise, was nach einem positiven Corona-Schnelltest zu veranlassen ist:

Das muss die Schnellteststelle tun

Sollten bei den durchgeführten Testungen einer Bürgerin oder eines Bürgers ein Schnelltest ein positives Ergebnis aufweisen, muss dies mit Angabe der Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) unverzüglich per E-Mail an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiter ist die Testperson entsprechend zu informieren.

Das muss die Testperson tun

Die betroffene Person hat sich umgehende in Quarantäne zu begeben und muss sich unverzüglich einer PCR-Testung unterziehen, beispielsweise am Testzentrum auf der Talavera. Mit einem bescheinigten positiven Schnelltest ist keine Terminreservierung auf der Talavera nötig und die betroffene Person kann zu den Öffnungszeiten dort abgestrichen werden. Im Allgemeinen liegt das Ergebnis bereits am darauffolgenden Tag vor.

Alternativ können PCR-Testungen auch durch den Hausarzt durchgeführt werden. In diesen Fällen hat das Gesundheitsamt auf die Schnelligkeit der Befundübermittlung keinen Einfluss.

PCR-Test ist positiv

Sollte das positive Schnelltest-Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden, wird die betroffene Person durch einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontaktiert (positive PCR-Testergebnisse werden vom durchführenden Labor an das Gesundheitsamt übermittelt).

Der positive Schnelltest wird nicht bestätigt – so geht’s weiter

Wird das Ergebnis des Schnelltests durch den PCR Test nicht bestätigt, endet die Quarantäne der betroffenen Person mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses durch das beauftragte Labor oder den Hausarzt.

Corona-Selbsttests im Handel

Seit kurzem gibt es im Handel Corona-Selbsttests (Point-of-Care-Antigen-Tests) zu kaufen. Damit können sich alle Menschen zu Hause, in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung eigenständig testen.

Welche Regelungen gelten bei einem positiven Testergebnis?

Fällt bei einem Selbsttest das Ergebnis positiv aus, empfiehlt das Gesundheitsamt dingend, sich sofort in Selbstquarantäne zu begeben und beim Hausarzt oder beim Testzentrum für Stadt und Landkreis Würzburg (www.testzentrum-wuerzburg.de, 0931 8000-828) einen Termin zur PCR-Testung zu vereinbaren – selbiges bei Testung von Personal, in Schulen oder Kita.

Die Quarantäne gilt solange, bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, längstens jedoch bis zum Ablauf des fünften Tages nach dem Tag der PCR-Testung. Fällt der PCR-Test positiv aus, setzt sich das zuständige Gesundheitsamt mit der Person in Verbindung.

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg, für alle Bewohner Bayerns, die sich auch anlasslos testen lassen möchten. Hier sind PCR-Tests möglich.

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 17 Uhr
  • Vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 800828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de
  • Mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.
  • Am Testzentrum Talavera können sich Testwillige das Ergebnis ihres PCR-Tests auf Wunsch mit der Nummer ihres Ausweisdokuments ausstellen lassen (für die Einreise in einige Länder benötigen Reisende vor Abflug einen negativen Corona-Test, auf dem die Ausweis- oder Reisepassnummer vermerkt ist).
Das Bayerische Corona Testzentrum auf der Talavera. Foto: Lilli Müller

Das Bayerische Corona Testzentrum auf der Talavera. Foto: Lilli Müller

Testzentrum Universitätsklinik Würzburg

Am Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg Gebäude D20 werden primär Kontaktpersonen und infizierte Personen nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt getestet. Hier sind v.a. PCR-Tests möglich. Kinder ab sechs Monaten können am Testzentrum der Unikliniken nach Vereinbarung getestet werden, da für den Abstrich eigens medizinisch geschultes Personal bereitsteht.

  • Vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 800828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de
  • Mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor: Telefon und E-Mail

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger ab sofort unter neuen Telefonnummer Tel: 089 54789114 an das beauftragte Labor Eurofins wenden, alternativ perE-Mail:covid_support@lifecodexx.com.

Impfzentrum für Stadt & Landkreis Würzburg

Terminbuchungsmöglichkeiten gibt es telefonisch unter 0931 8000844 oder online unter www.impfen-wuerzburg.de . Wer Anspruch auf eine Schutzimpfung hat und in welcher Reihenfolge die priorisierten Gruppen geimpft werden, bestimmt die Coronavirus-Impfverordnung verbindlich.

Impfzentrum zieht ins Posthochhaus

Das Corona-Impfzentrum der Stadt Würzburg zieht wieder in die Innenstadt. Nachdem am kommenden Montag, 28. Februar 2022, das Impfzentrum am Handelshof geschlossen wird, geht es am Dienstag, 1. März, im neuen Impfzentrum im Posthochhaus am Bahnhof weiter.

Alle Impfangebote in Stadt und Landkreis Würzburg

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon (Telefon: 0931 8003-5100) von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt (Stand: 25.02.22):

      • Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 Uhr
      • Freitag 8 bis 13 Uhr

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.


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