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Corona-Update für Donnerstag: Die Lage in Würzburg

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Die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Foto: Jessica Hänse

Täglich ändert sich die Corona-Lage in Stadt und Landkreis Würzburg – da ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Alle Infos rund um aktuelle Zahlen und Regelungen um SARS-CoV-2 in der Region hier in einer Zusammenfassung. Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

Zum Corona Dashboard der Stadt Würzburg

Donnerstag, 3. März 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 3. März 2022, 10:08 Uhr)

  • 1066 Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 02. März 2022)
  • 268 Personen, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (157 in der Stadt und 111 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 27.235 in Stadt, 28.532 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 1779,4 
      • ( -1 Tag: 1677,8; -2 Tage: 1977,9)
    • Landkreis Würzburg 1822,4
      • ( -1 Tag: 1627,6; -2 Tage: 1883,9)

Mittwoch, 2. März 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 2. März 2022, 08:43 Uhr)

  • 418 Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 01. März 2022)
  • 268 Personen, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (157 in der Stadt und 111 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 26.822 in Stadt, 27.879 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 1677,8 
      • ( -1 Tag: 1977,9; -2 Tage: 1938,5)
    • Landkreis Würzburg 1627,6
      • ( -1 Tag: 1883,9; -2 Tage: 2027,1)

Dienstag, 1. März 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 1. März 2022, 03:57 Uhr)

  • 574 Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 28. Februar 2022)
  • 268 Personen, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (157 in der Stadt und 111 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 26.630 in Stadt, 27.458 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 1977,9 
      • ( -1 Tag: 1938,5; -2 Tage: 2050,3)
    • Landkreis Würzburg 1883,9
      • ( -1 Tag: 2027,1; -2 Tage: 2046,1)

Montag, 28. Februar 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 28. Februar 2022, 03:57 Uhr)

  • 412 Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 27. Februar 2022)
  • 268 Personen, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (157 in der Stadt und 111 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 26.245 in Stadt, 27.458 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 1938,5 
      • ( -1 Tag: 2050,3; -2 Tage: 2014,9)
    • Landkreis Würzburg 2027,1
      • ( -1 Tag: 2046,1; -2 Tage: 1886,3)

Drei Todesfälle sind zu beklagen

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden drei Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronainfektion gemeldet:

  • Ein 93-jähriger Mann aus dem Stadtgebiet, vorerkrankt, ungeimpft,
  • Eine 77-jährige Frau aus dem Landkreis, mehrfach vorerkrankt, ungeimpft,
  • Eine 79-jährige Bewohnerin des Würzburger Seniorenheims Hueberspflege, mehrfach vorerkrankt, ungeimpft.

Impfzentren gehen zum 1. März 2022 an neuen Standorten in Betrieb

Der Umzug der Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg ist abgeschlossen. Im Stadtgebiet ist das Impfzentrum ab sofort im Postgebäude, Bahnhofplatz 2 angesiedelt.

Das Impfzentrum im Landkreis ist von Margetshöchheim in den i-Park nach Klingholz, Haus Nummer 17, umgezogen.

Öffnungszeiten der neuen Impfzentren

Die Öffnungszeiten an den neuen Standorten wurden wie folgt neu festgelegt:

  • Montag bis Donnerstag sind in beiden Impfzentren der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr Impfungen möglich (Erst-, Zweit- sowie beide Auffrischungsimpfungen), Freitag sind beide Impfzentren von 12:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Samstags bietet das Impfzentrum im i-Park von 10:00 bis 16:00 Uhr Impfmöglichkeiten an.
  • In Würzburg ist das Impfzentrum im Postgebäude Am Bahnhofsplatz am Wochenende geschlossen. Impfwillige haben Samstag und Sonntag in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr die Möglichkeit, sich in den Arkaden am Rathaus einer Corona-Schutzimpfung zu unterziehen.

Die Terminvereinbarung erfolgt nach wie vor über die Impfhotline 0931 49738230 (Hotline montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr besetzt) oder online unter www.impfzentren.bayern. Weiter ist es möglich, die Impfzentren auch ohne Termin aufzusuchen.

Termine für Kinderimpfungen werden gesondert angeboten, diese sind online buchbar: https://termine.landkreis-wuerzburg.de/kinderimpftermine

Impfungen mit dem Impfstoff von Novavax

In beiden Impfzentren können ab sofort Termine für die Impfung mit dem Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax gebucht werden. Eine Impfung mit Nuvaxovid steht jedoch zunächst nur der Personengruppe zur Verfügung, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes –IfSG- betroffen ist. Die entsprechende Berechtigung ist bei der Terminvereinbarung zu bestätigen und wird im Impfzentrum geprüft.

Für diese Personengruppe werden folgende Termine angeboten:

  • Freitag, 4. März, 10:00 bis 19:00 Uhr an beiden Impfzentren, Postgebäude Würzburg und i-Park Klingholz
  • Samstag 5. März, 10:00 bis 16:00 Uhr im Impfzentrum i-Park Klingholz

Buchbar sind die Termine über das bayernweite Portal www.impfzentren.bayern sowie über die Terminhotline 0931 49738230.

STIKO-Empfehlung für Novavax

Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beinhaltet die Gabe von zwei Impfdosen im Mindestabstand von drei Wochen. Nuvaxovid ist zwar bisher noch nicht zur Auffrischungsimpfung zugelassen, nach Empfehlung der STIKO kann der Impfstoff jedoch in medizinisch begründeten Fällen zur Auffrischungsimpfung verwendet werden.

Sonntag, 27. Februar 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 27. Februar 2022, 03:57 Uhr)

  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 2050,3 
      • ( -1 Tag: 2014,9; -2 Tage: 1981,0)
    • Landkreis Würzburg 2046,1
      • ( -1 Tag: 1886,3; -2 Tage: 1754,2)

Samstag, 26. Februar 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 26. Februar 2022, 03:57 Uhr)

  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 2014,9 
      • ( -1 Tag: 1981,0; -2 Tage: 2311,9)
    • Landkreis Würzburg 1886,3
      • ( -1 Tag: 1754,2; -2 Tage: 2043,7)

Freitag, 25. Februar 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 25. Februar 2022, 03:57 Uhr)

  • 538 Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 24. Februar 2022)
  • 265 Personen, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (155 in der Stadt und 110 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 25.184 in Stadt, 25.838 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 1981,0 
      • ( -1 Tag: 2311,9; -2 Tage: 2437,9)
    • Landkreis Würzburg 1754,2
      • ( -1 Tag: 2043,7; -2 Tage: 2217,0)

Ein Todesfall zu beklagen

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurde ein Todesfall aus der Seniorenresidenz Kist gemeldet: Eine 83-jährige Bewohnerin ist in der Einrichtung verstorben. Die Seniorin war mehrfach vorerkrankt, dreifach geimpft und positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Impfzentrum zieht ins Posthochhaus

Das Corona-Impfzentrum der Stadt Würzburg zieht wieder in die Innenstadt. Nachdem am kommenden Montag, 28. Februar 2022, das Impfzentrum am Handelshof geschlossen wird, geht es am Dienstag, 1. März, im neuen Impfzentrum im Posthochhaus am Bahnhof weiter.

Donnerstag, 24. Februar 2022

Aktuelle Fallzahlen (RKI, 24. Februar 2022, 03:57 Uhr)

  • 576 Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Würzburg (seit Meldung vom 24. Februar 2022)
  • 264 Personen, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind (155 in der Stadt und 109 im Landkreis Würzburg)
  • Corona Fälle insgesamt: 24.923 in Stadt, 25.560 im Landkreis Würzburg
  • 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für
    • Stadt Würzburg 2311,9 
      • ( -1 Tag: 2437,9; -2 Tage: 2272,5)
    • Landkreis Würzburg 2043,7
      • ( -1 Tag: 2217,0; -2 Tage: 2046,1)

Coronavirus. Symbolfoto: Katharina Kraus

Coronavirus. Symbolfoto: Katharina Kraus

Wichtige Updates

Regierung beschließt Lockerungen ab Donnerstag, 17 Februar

Wie in einer Pressekonferenz bekannt wird, hat die Bayerische Regierung weitere Lockerungen beschlossen. Demnach gilt Folgendes ab Donnerstag, 17. Februar:

  • Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.
  • Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:
    • Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
    • öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
    • Messen, Tagungen, Kongresse
    • Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor
    • Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen) und
    • infektiologisch vergleichbare Bereiche.
  • Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
  • Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:
    • die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)
    • der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
    • Bibliotheken und Archive
    • Museen, Ausstellungen
    • Fitnessstudios, Solarien
    • die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.

Bayern lockert Maßnahmen ab Mittwoch, 09. Februar

Wie Staatskanzleichef Florian Herrmann nach einer Kabinettssitzung verkündet, werden ab Mittwoch einige Maßnahmen in Bayern gelockert:

  • 3G statt 2G bei körpernahen Dienstleistungen
  • Auslastung von 50 Prozent bei allen Sportveranstaltungen (indoor und outdoor), Obergrenze bei 15.000 Besuchern
  • Auslastung von 75 Prozent bei Kulturveranstaltungen und Kinos, weiterhin 2G+
  • 2G statt 2G plus in Bädern, Saunen und Thermen
  • Sperrstunde für Gastronomien wird aufgehoben
  • Besucherobergrenze für Messen bei 25.000
  • Auslastung von bis zu 75 Prozent bei großen Seilbahnen

Aktuelle Regelungen

Beschränkungen und Regelungen (Stand: 24.01.22)

  • Kontaktbeschränkungen (Kinder <14 davon ausgenommen):
    • Zusammenkünfte mit Ungeimpften: Eigener Hausstand + zwei Personen eines weiteren Hausstandes
    • Zusammenkünfte mit ausschließlich Geimpften o. Genesenen: max. zehn Personen
  • 2Gplus gilt für den Zugang von Besuchern
    • zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten,
    • zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung in geschlossenen Räumen,
    • Sportveranstaltungen unter freiem Himmel außerhalb der eigenen sportlichen Betätigung,
    • zum Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen
    • zu Messen, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, zu geschlossenen Räumlichkeiten der Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen,
    • zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen und
    • zu infektiologisch vergleichbaren Bereichen. 
  • 2G gilt für den Zugang von Besuchern
    • von Besuchern zur Gastronomie unter freiem Himmel
    • zu Sportstätten zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung unter freiem Himmel
    • zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen unter freiem Himmel
    • zu zoologischen und botanischen Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffen außerhalb des Linienverkehrs und Führungen unter freiem Himmel
    • in der Gastronomie
    • im Beherbergungswesen, in Hochschulen, Bibliotheken und Archiven
    • bei außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung und infektiologisch vergleichbaren Bereichen
    • bei Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen und
    • bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind
    • für Seilbahnen
  • 3G gilt
    • am Arbeitsplatz, wenn an der Arbeitsstätte physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können

Quarantäne durch Corona: Muss ich trotzdem Arbeiten?

    • für Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte
    • im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Flugverkehr für Fahr- bzw. Fluggäste und Kontroll- und Servicepersonal (ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler sowie Taxifahrten)
    • für den Zugang von Besuchern zum touristischen Bahn- und Reisebusverkehr sowie zu Ausflugsschiffen im Linienverkehr

Zum Intensiv-Liveblog der Main-Post

15. BayIfSMV

Ab dem 23. November 2021 gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Zur 15. BayIfSMV

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was darf man aktuell in Bayern? Die häufigsten Fragen im Überblick:

FAQ Corona Regeln

Symbolbild Antigen Schnelltest. Foto: Dirk Flieger

Symbolbild Antigen Schnelltest. Foto: Dirk Flieger

Antigen-Schnelltests: Anlaufstellen in Würzburg

In unserer Map sind alle Antigen-Schnelltestzentren als Übersicht aufgeführt.

Was ist nach einem positiven Corona-Schnelltest zu tun?

Das Testmanagement für Stadt und Landkreis Würzburg gibt Hinweise, was nach einem positiven Corona-Schnelltest zu veranlassen ist:

Das muss die Schnellteststelle tun

Sollten bei den durchgeführten Testungen einer Bürgerin oder eines Bürgers ein Schnelltest ein positives Ergebnis aufweisen, muss dies mit Angabe der Daten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) unverzüglich per E-Mail an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiter ist die Testperson entsprechend zu informieren.

Das muss die Testperson tun

Die betroffene Person hat sich umgehende in Quarantäne zu begeben und muss sich unverzüglich einer PCR-Testung unterziehen, beispielsweise am Testzentrum auf der Talavera. Mit einem bescheinigten positiven Schnelltest ist keine Terminreservierung auf der Talavera nötig und die betroffene Person kann zu den Öffnungszeiten dort abgestrichen werden. Im Allgemeinen liegt das Ergebnis bereits am darauffolgenden Tag vor.

Alternativ können PCR-Testungen auch durch den Hausarzt durchgeführt werden. In diesen Fällen hat das Gesundheitsamt auf die Schnelligkeit der Befundübermittlung keinen Einfluss.

PCR-Test ist positiv

Sollte das positive Schnelltest-Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden, wird die betroffene Person durch einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontaktiert (positive PCR-Testergebnisse werden vom durchführenden Labor an das Gesundheitsamt übermittelt).

Der positive Schnelltest wird nicht bestätigt – so geht’s weiter

Wird das Ergebnis des Schnelltests durch den PCR Test nicht bestätigt, endet die Quarantäne der betroffenen Person mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses durch das beauftragte Labor oder den Hausarzt.

Corona-Selbsttests im Handel

Seit kurzem gibt es im Handel Corona-Selbsttests (Point-of-Care-Antigen-Tests) zu kaufen. Damit können sich alle Menschen zu Hause, in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung eigenständig testen.

Welche Regelungen gelten bei einem positiven Testergebnis?

Fällt bei einem Selbsttest das Ergebnis positiv aus, empfiehlt das Gesundheitsamt dingend, sich sofort in Selbstquarantäne zu begeben und beim Hausarzt oder beim Testzentrum für Stadt und Landkreis Würzburg (www.testzentrum-wuerzburg.de, 0931 8000-828) einen Termin zur PCR-Testung zu vereinbaren – selbiges bei Testung von Personal, in Schulen oder Kita.

Die Quarantäne gilt solange, bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, längstens jedoch bis zum Ablauf des fünften Tages nach dem Tag der PCR-Testung. Fällt der PCR-Test positiv aus, setzt sich das zuständige Gesundheitsamt mit der Person in Verbindung.

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg, für alle Bewohner Bayerns, die sich auch anlasslos testen lassen möchten. Hier sind PCR-Tests möglich.

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 17 Uhr
  • Vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 800828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de
  • Mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.
  • Am Testzentrum Talavera können sich Testwillige das Ergebnis ihres PCR-Tests auf Wunsch mit der Nummer ihres Ausweisdokuments ausstellen lassen (für die Einreise in einige Länder benötigen Reisende vor Abflug einen negativen Corona-Test, auf dem die Ausweis- oder Reisepassnummer vermerkt ist).
Das Bayerische Corona Testzentrum auf der Talavera. Foto: Lilli Müller

Das Bayerische Corona Testzentrum auf der Talavera. Foto: Lilli Müller

Testzentrum Universitätsklinik Würzburg

Am Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg Gebäude D20 werden primär Kontaktpersonen und infizierte Personen nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt getestet. Hier sind v.a. PCR-Tests möglich. Kinder ab sechs Monaten können am Testzentrum der Unikliniken nach Vereinbarung getestet werden, da für den Abstrich eigens medizinisch geschultes Personal bereitsteht.

  • Vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 800828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de
  • Mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor: Telefon und E-Mail

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger ab sofort unter neuen Telefonnummer Tel: 089 54789114 an das beauftragte Labor Eurofins wenden, alternativ perE-Mail:covid_support@lifecodexx.com.

Impfzentrum für Stadt & Landkreis Würzburg

Terminbuchungsmöglichkeiten gibt es telefonisch unter 0931 8000844 oder online unter www.impfen-wuerzburg.de . Wer Anspruch auf eine Schutzimpfung hat und in welcher Reihenfolge die priorisierten Gruppen geimpft werden, bestimmt die Coronavirus-Impfverordnung verbindlich.

Impfzentrum zieht ins Posthochhaus

Das Corona-Impfzentrum der Stadt Würzburg zieht wieder in die Innenstadt. Nachdem am kommenden Montag, 28. Februar 2022, das Impfzentrum am Handelshof geschlossen wird, geht es am Dienstag, 1. März, im neuen Impfzentrum im Posthochhaus am Bahnhof weiter.

Neues Buchungsportal für Kinderimpftermine freigeschaltet 

Um Buchungen dennoch so unkompliziert wie möglich digital vorzunehmen, hat das Landratsamt Würzburg ein eigenes Buchungsportal für Kinderimpftermine für Personen von fünf bis einschließlich elf Jahren entwickelt. Am 13. Januar ist dieses freigeschaltet worden. Es werden zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich Erst-und Zweitimpfungstermine in den Impfstandorten „Impfzentrum Margetshöchheim“ und „Felix-Fechenbach-Haus Würzburg“ angeboten.

Zur Buchung

Wer bei der Buchung Hilfe benötigt, kann sich weiterhin an das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg wenden: 0931 8003-5100 (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr; Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr; Sonn- und Feiertage nicht besetzt!)

Ab 25. November: Kürnachtalhalle wird Impfzentrum

Ab Donnerstag, 25. November 2021, wird die Kürnachtalhalle im Stadtteil Lengfeld als weiterer Standort für die Durchführung von Erst-, Zweit- und insbesondere Auffrischungsimpfungen in Stadt und Landkreis Würzburg zur Verfügung stehen – neben den Angeboten der Impfsprechstunden, der Sonderimpfaktionen in den Stadtteilzentren und Gemeinden des Landkreises.

Sowohl für dezentrale Impfsprechstunden in den Stadtteilen und im Landkreis (außer Rathaus-Arkaden) als auch die Impfungen in der Kürnachtalhalle ist die Buchung von Terminen möglich. Ab Montag, 22. November 2021, können Termine gebucht werden über https://impfzentren.bayern, eine Telefon-Hotline wird baldmöglichst eingerichtet. All diese Impfangebote werden ergänzend zu den vorrangigen Impfangeboten von Hausärztinnen und Hausärzten vorgehalten.

Das Impfangebot in der Kürnachtalhalle besteht werktags ab Donnerstag, 25. November 2021, zwischen 10 und 17 Uhr mit vorheriger Terminvereinbarung. Weitere Impfsprechstunden bis 30.12.2021 in Stadt und Landkreis auf www.stadt-land-wue.de.

Ab 24. November: Margarethenhalle in Margetshöchheim wird Impfzentrum

Um die Impfungen in der Region weiter voranzubringen, aktivieren Stadt und Landkreis Würzburg neben der Kürnachtalhalle auch ein gemeinsames Impfzentrum für die westliche Region in Margetshöchheim. Ab Mittwoch, 24. November 2021, wird die Margarethenhalle dort als weiterer Standort für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen in Stadt und Landkreis Würzburg zur Verfügung stehen. Das Impfangebot in der Margarethenhalle besteht nach derzeitigen Planungen werktags ab Mittwoch, 24. November 2021, zwischen 10 und 17 Uhr. Erstimpfungen werden in Margetshöchheim niederschwellig auch ohne Termin möglich sein. Für Zweit- und Booster-Impfungen ist die Terminvereinbarung unter https://impfzentren.bayern bereits freigeschaltet.

Informationen zu Auffrischungsimpfungen (Quelle: LRA Würzburg)

Seit dem 30. August 2021 ist es möglich, auch der Gruppe der über 80-Jährigen eine Auffrischungsimpfung – die sogenannte Drittimpfung – zu verabreichen.

Wichtige Fragen und Antworten im Überblick:

  • Für welche Personengruppen ist eine Drittimpfung möglich? Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung können sich nach aktuellem Stand nur Personen drittimpfen lassen, die 80 Jahre oder älter sind und deren abschließende Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
  • Ist eine Drittimpfung medizinisch notwendig? Studienergebnisse haben gezeigt, dass bei älteren oder immunsupprimierten Patienten der Schutz einer vollständigen Covid-19-Impfung nach etwa sechs Monaten deutlich abnimmt. Deshalb wurden bereits in einigen Ländern (beispielsweise Israel und Dänemark) Auffrischungsimpfungen vorgenommen. Hierbei hat sich ein sehr günstiger Effekt gezeigt: Die Immunreaktion war nochmals deutlich besser als nach der regulären zweiten Impfung. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wurde deshalb vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Drittimpfung als Auffrischung der Immunreaktion bei gefährdeten Menschen empfohlen.
  • Welche Impfstoffe werden für die Drittimpfung verwendet? Für die Auffrischungsimpfung ist ein mRNA-Impfstoff vorgesehen. Dies gilt auch nach einer Erstimpfung mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca).
  • Erfolgt bei der Auffrischungsimpfung eine erneute Aufklärung? Es muss wie bei allen Impfungen eine Aufklärung des Impfwilligen erfolgen.
  • Wie werden Drittimpfungen für andere Personengruppen organisiert? Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weitere Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen werden seit Anfang September von mobilen Teams besucht, um vor Ort Drittimpfungen zu verabreichen. Die Verantwortlichen für die Impfzentren in Stadt und Landkreis Würzburg, die die mobilen Teams organisieren, sind im engen Austausch mit den Einrichtungen und den dort praktizierenden Ärzten. Nach derzeitigem Stand werden die Drittimpfungen in diesen Einrichtungen Ende Oktober abgeschlossen sein.
  • Erfolgen Auffrischungsimpfungen für die Beschäftigten in den Krankenhäusern?Mit Blick auf die Impfung von Beschäftigten in Krankenhäusern entscheiden die Krankenhäuser bzw. die Impfärzte in Krankenhäusern in eigener Verantwortung über die medizinische Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung.
  • Wird es die Möglichkeit geben, über Impfangebote in den Landkreisgemeinden und in den Stadtteilzentren der Stadt Würzburg sowohl Grundimmunisierungen als auch Auffrischungsimpfungen zu erhalten? Weitere dezentrale Impfangebote in Stadt und Landkreis Würzburg (auch für Drittimpfungen) sind derzeit in Planung. Die Termine und Orte werden zeitnah auf den Webseiten der Stadt und des Landkreises Würzburg sowie unter www.stadt-land-wue.de bekanntgegeben.

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon (Telefon: 0931 8003-5100) von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt (Stand: 25.02.22):

      • Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 Uhr
      • Freitag 8 bis 13 Uhr

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.


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